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Tierschutz-Verbandsklage

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Das einwohnerstärkste Bundesland Nordrhein-Westfalen hat am 22. Juli 2011 über die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage beraten. Verfahrensstand ist jetzt, das die erste Lesung des Gesetzes so erfolgt ist, dass es nach erster Lesung einstimmig an den federführenden Ausschuss überwiesen wurde und damit alle Signale auf grün stehen.

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte lobt den Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung als vorbildlich und ist zuversichtlich, dass er noch in diesem Jahr vom Landtag verabschiedet wird. Anerkannte Tierschutzorganisationen hätten dann die Möglichkeit, die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z.B. Tierschutzgesetz) von den Verwaltungsgerichten überprüfen zu lassen. Damit würde ein gravierender Mangel beseitigt, denn bisher können nur Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen klagen. Aber niemand kann die Einhaltung tierschutzrechtlicher Bestimmungen per Gericht überprüfen lassen.

"Die Tierschutz-Verbandsklage gibt den Tieren ein Stück Gerechtigkeit. Deshalb ist es unverständlich, dass jetzt Wissenschaftler kopflos gegen die gerichtliche Überprüfung von Tierversuchen Sturm laufen. Denn die Tierschutz-Verbandsklage kann Tierversuche nur dann verhindern, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Die gerichtliche Überprüfung ermöglicht, die Rechtmäßigkeit eines Tierversuchs festzustellen und sollte gerade deshalb im Sinne der Tierexperimentatoren sein", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.

Mit der Vorlage des Gesetzentwurfes aus der Feder des grünen Umweltministers Johannes Remmel hat die rot-grüne Landesregierung ein Wahlversprechen und eine Koalitionsvereinbarung eingelöst. Laut Bundesverband ist die NRW-Vorlage herausragend, so dass sich andere Bundesländer daran orientieren sollten.

Die Tierschutz-Verbandsklage gehört zu den zentralen Forderungen von Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen. Erst sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden – sozusagen als Anwalt der Tiere – tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Klagerecht kann auf Landes- wie Bundesebene ermöglicht werden. Bremen etablierte es als erstes. Das Einführungsvorhaben steht derzeit in den Koalitionsverträgen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

Gesetzentwurf zur NRW-Tierschutz-Verbandsklage: www.tierschutzwatch.de

 

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 24. Juli 2011 um 15:28 Uhr  

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